BtM-Lagerung: was § 15 BtMG für die Aufbewahrung vorschreibt
Paragraf 15 BtMG verlangt zertifizierte Schraenke nach EN 1143-1. Welcher Widerstandsgrad fuer Apotheke, Station, Praxis und Lagerraum gilt und ab wann verankert werden muss.
Damit nur befugte Personen Zugriff auf Medikamente und Betäubungsmittel haben, ist deren Lagerung gesetzlich geregelt. Dieser Ratgeber ordnet die Anforderungen nach Einrichtung: Apotheke, Station, Praxis, Pflegeheim oder Großlager. Am Ende wissen Sie, welche Einstufung Ihr Schrank braucht und ab wann er verankert werden muss.
In Österreich gilt statt des deutschen Betäubungsmittelgesetzes das Suchtmittelgesetz. Nach § 9 Absatz 1 haben alle zum Besitz von Suchtmitteln Berechtigten, die Krankenanstalten sowie alle weiteren Einrichtungen mit einem Arzneimitteldepot ihren Suchtmittelvorrat durch geeignete, den jeweiligen Umständen entsprechende Maßnahmen gegen unbefugte Entnahme zu sichern.
Die Anforderung an das Behältnis
Eine bestimmte technische Anforderung nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme zu Art, Menge und Gefährdungsgrad des Vorrats passt. Suchtgifte sind zusätzlich gesondert aufzubewahren, also getrennt vom übrigen Arzneimittelbestand.
- Rechtsgrundlage: § 9 Suchtmittelgesetz
- Pflicht: Sicherung gegen unbefugte Entnahme durch geeignete, den Umständen entsprechende Maßnahmen
- Zusätzlich: gesonderte Aufbewahrung, getrennt vom übrigen Arzneimittelbestand
- Technische Vorgabe im Gesetz: keine, Maßstab sind Art, Menge und Gefährdungsgrad des Vorrats
Warum sich ein geprüfter Schrank rechnet
Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nach § 9 Absatz 2 Suchtmittelgesetz Sicherungsmaßnahmen mit Bescheid anordnen, wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ein Vorrat nicht ausreichend gesichert ist. Für Apotheken, Krankenanstalten, Arztpraxen und Einrichtungen mit Arzneimitteldepot empfehlen wir deshalb einen nach EN 1143-1 geprüften Wertschutzschrank. Er macht die Sicherung nachweisbar und entspricht der Ausführung, die in Deutschland für denselben Zweck vorgeschrieben ist.
Schrank, Einmauerschrank oder gesicherter Raum

Einmauerschränke sind eine gängige Bauform für kleinere Mengen, sie werden fachgerecht in eine geeignete Wand eingebaut. Passende Modelle finden Sie unter BtM-Tresore.

Für die Raumsicherung erhalten Sie bei Bremer Tresor Tresortüren mit Widerstandsgrad 3 nach EN 1143-1. Damit lassen sich Lagerräume fachgerecht ausstatten und für die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln einrichten.











