Waffenaufbewahrung: was das Gesetz verlangt
Paragraf 36 WaffG und zulaessige Schraenke: welche Pflichten bei der Aufbewahrung gelten, wie viele Waffen erlaubt sind und was die Normumstellung von 2017 geaendert hat.
Die Aufbewahrung von Waffen lässt sich auf eine einzige Pflicht zurückführen. Alles Weitere, also welcher Schrank, wie viele Waffen und welche Nachweise, folgt aus ihr.
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage. Welche Schrankklasse Sie konkret brauchen, klärt der Ratgeber Waffenschrank-Klassen. Um die Erlaubnis selbst geht es unter Waffenbesitzkarte.
Die Waffenaufbewahrung in Österreich steht in einem einzigen Satz des Gesetzes. Er findet sich in § 16b Waffengesetz: Waffen sind so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.
Welcher Schrank ist erlaubt?
Eine technische Mindestanforderung nennt das Gesetz nicht. Weder ein bestimmter Widerstandsgrad noch ein Mindestgewicht sind vorgeschrieben, die Auswahl liegt beim Besitzer. Kontrollen durch die Behörde sind möglich.
Als Maßstab dient die Richtlinie TRVE 10-4 des VSÖ. Sie empfiehlt ein Behältnis, das nach ÖNORM EN 14450 in Sicherheitsstufe S1 oder S2 oder nach ÖNORM EN 1143-1 in einem Widerstandsgrad geprüft ist. Welche Stufe passt, hängt von Anzahl, Art und Wert der Waffen ab. Wir empfehlen mindestens Sicherheitsstufe S2.
Eine Begrenzung der Stückzahl nach dem Gewicht des Schranks, wie sie in Deutschland gilt, kennt das österreichische Waffengesetz nicht. Munition darf im selben Behältnis liegen, ein getrenntes Munitionsfach ist nicht vorgeschrieben.
Worauf es bei Kategorie B ankommt
Bei genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorie B erwartet die Praxis ein Behältnis mit erhöhter Sicherheit. Wer sich hier an der strengeren deutschen Regelung orientiert und einen nach EN 1143-1 geprüften Schrank wählt, ist auf der sicheren Seite und muss auch bei einer Kontrolle nicht nachbessern.
Warum sich die richtige Ausführung rechnet
Bei mangelhafter Verwahrung kann die Behörde einschreiten, bis hin zum Entzug der waffenrechtlichen Berechtigung. Umgekehrt gelesen ist das die eigentliche Rechnung: Ein geprüftes Behältnis kostet einmal Geld und nimmt die Frage dauerhaft vom Tisch, weil die Erfüllung der Pflicht dann belegbar ist.








