Waffenrecht

Waffenaufbewahrung: was das Gesetz verlangt

Paragraf 36 WaffG und zulaessige Schraenke: welche Pflichten bei der Aufbewahrung gelten, wie viele Waffen erlaubt sind und was die Normumstellung von 2017 geaendert hat.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026 1 Minuten Lesezeit von Tim Herberger, Fachredaktion bei Bremer Tresor

Die Aufbewahrung von Waffen lässt sich auf eine einzige Pflicht zurückführen. Alles Weitere, also welcher Schrank, wie viele Waffen und welche Nachweise, folgt aus ihr.

Dieser Artikel ordnet die Rechtslage. Welche Schrankklasse Sie konkret brauchen, klärt der Ratgeber Waffenschrank-Klassen. Um die Erlaubnis selbst geht es unter Waffenbesitzkarte.

Die Pflicht trifft Sie persönlichVerantwortlich für die sichere Aufbewahrung ist immer der Besitzer der Waffe, nicht der Händler und nicht der Hersteller. Deshalb lohnt es sich, die Anforderungen einmal genau zu kennen.

Die Waffenaufbewahrung in Österreich steht in einem einzigen Satz des Gesetzes. Er findet sich in § 16b Waffengesetz: Waffen sind so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.

Zulässigkeit

Welcher Schrank ist erlaubt?

Eine technische Mindestanforderung nennt das Gesetz nicht. Weder ein bestimmter Widerstandsgrad noch ein Mindestgewicht sind vorgeschrieben, die Auswahl liegt beim Besitzer. Kontrollen durch die Behörde sind möglich.

Als Maßstab dient die Richtlinie TRVE 10-4 des VSÖ. Sie empfiehlt ein Behältnis, das nach ÖNORM EN 14450 in Sicherheitsstufe S1 oder S2 oder nach ÖNORM EN 1143-1 in einem Widerstandsgrad geprüft ist. Welche Stufe passt, hängt von Anzahl, Art und Wert der Waffen ab. Wir empfehlen mindestens Sicherheitsstufe S2.

Eine Begrenzung der Stückzahl nach dem Gewicht des Schranks, wie sie in Deutschland gilt, kennt das österreichische Waffengesetz nicht. Munition darf im selben Behältnis liegen, ein getrenntes Munitionsfach ist nicht vorgeschrieben.

Einstufung

Worauf es bei Kategorie B ankommt

Bei genehmigungspflichtigen Waffen der Kategorie B erwartet die Praxis ein Behältnis mit erhöhter Sicherheit. Wer sich hier an der strengeren deutschen Regelung orientiert und einen nach EN 1143-1 geprüften Schrank wählt, ist auf der sicheren Seite und muss auch bei einer Kontrolle nicht nachbessern.

Keine Stufe vorgeschrieben, dafür Sie in der VerantwortungWeil das Gesetz keine Stufe nennt, liegt die Beurteilung bei Ihnen. Ein geprüftes Behältnis mit dem Zertifikat einer akkreditierten Prüfstelle macht die Erfüllung der Pflicht nachweisbar und nimmt Ihnen die Diskussion ab.
Gut zu wissen

Warum sich die richtige Ausführung rechnet

Bei mangelhafter Verwahrung kann die Behörde einschreiten, bis hin zum Entzug der waffenrechtlichen Berechtigung. Umgekehrt gelesen ist das die eigentliche Rechnung: Ein geprüftes Behältnis kostet einmal Geld und nimmt die Frage dauerhaft vom Tisch, weil die Erfüllung der Pflicht dann belegbar ist.

Tim Herberger
Tim Herberger
Fachredaktion bei Bremer Tresor

Tim Herberger schreibt die Ratgeber von Bremer Tresor. Er bereitet Normen, Vorschriften und Praxiswissen so auf, dass daraus eine klare Kaufentscheidung wird, und gleicht jeden Text mit unseren Fachleuten aus Beratung und Service ab.

Häufige Fragen

Welches Gesetz regelt die Waffenaufbewahrung?
Paragraf 36 WaffG, ausgeführt in den Paragrafen 13 und 14 AWaffV. Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können. Alles Weitere folgt aus dieser einen Pflicht.
Wer ist für die Aufbewahrung verantwortlich?
Immer der Besitzer der Waffe, nicht der Händler und nicht der Hersteller. Die Behörde prüft die Aufbewahrung vor der Erteilung und kontrolliert sie in der Praxis auch später.
Darf Munition zusammen mit den Waffen liegen?
Ja, in einem zertifizierten Schrank unbegrenzt und zusammen mit den Waffen. Begrenzt ist ausschließlich die Zahl der Kurzwaffen, und das nur in Klasse N/0.
Ist mein alter Schrank nach VDMA 24992 noch zulässig?
Seit Juli 2017 sind nur noch Schränke nach EN 1143-1 rechtskonform. Ob und wie lange ein Bestandsschrank mit A- oder B-Plakette in Ihrem Fall weiter genutzt werden darf, entscheidet Ihre zuständige Waffenbehörde.