Waffenbesitzkarte: was die Behörde verlangt
Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, braucht eine behoerdliche Erlaubnis. Welche Voraussetzungen dafuer gelten und was danach fuer die Aufbewahrung gilt.
Vor der Frage nach dem richtigen Schrank steht die Frage nach der Erlaubnis. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, braucht dafür eine behördliche Genehmigung, und die ist an die Person gebunden.
Der Waffenbesitz in Österreich richtet sich nach der Kategorie der Waffe. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob eine Waffe frei erwerbbar, registrierungspflichtig oder genehmigungspflichtig ist.
Für genehmigungspflichtige Waffen der Kategorie B stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass aus. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz, der Waffenpass zusätzlich zum Führen der Waffe. Vorausgesetzt werden unter anderem die Verlässlichkeit der Person und ein Nachweis, wofür die Waffe benötigt wird.
Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden und wie lange die Bearbeitung dauert, klärt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion. Diese Auskunft können wir nicht ersetzen.
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Wie die Waffen danach aufzubewahren sind, klärt der Ratgeber Waffenaufbewahrung. Welche Schrankklasse dafür infrage kommt, steht unter Waffenschrank-Klassen.
Unser Sortiment finden Sie unter Waffenschrank, sortiert nach Waffenart unter Kurzwaffenschrank und Langwaffenschrank.








