Waffenrecht

Waffenbesitzkarte: was die Behörde verlangt

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, braucht eine behoerdliche Erlaubnis. Welche Voraussetzungen dafuer gelten und was danach fuer die Aufbewahrung gilt.

Zuletzt geprüft am 03. September 2026 1 Minuten Lesezeit von Tim Herberger, Fachredaktion bei Bremer Tresor

Vor der Frage nach dem richtigen Schrank steht die Frage nach der Erlaubnis. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen will, braucht dafür eine behördliche Genehmigung, und die ist an die Person gebunden.

Der Waffenbesitz in Österreich richtet sich nach der Kategorie der Waffe. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob eine Waffe frei erwerbbar, registrierungspflichtig oder genehmigungspflichtig ist.

Für genehmigungspflichtige Waffen der Kategorie B stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass aus. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz, der Waffenpass zusätzlich zum Führen der Waffe. Vorausgesetzt werden unter anderem die Verlässlichkeit der Person und ein Nachweis, wofür die Waffe benötigt wird.

Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden und wie lange die Bearbeitung dauert, klärt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion. Diese Auskunft können wir nicht ersetzen.

In der Praxis

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Wie die Waffen danach aufzubewahren sind, klärt der Ratgeber Waffenaufbewahrung. Welche Schrankklasse dafür infrage kommt, steht unter Waffenschrank-Klassen.

Unser Sortiment finden Sie unter Waffenschrank, sortiert nach Waffenart unter Kurzwaffenschrank und Langwaffenschrank.

Tim Herberger
Tim Herberger
Fachredaktion bei Bremer Tresor

Tim Herberger schreibt die Ratgeber von Bremer Tresor. Er bereitet Normen, Vorschriften und Praxiswissen so auf, dass daraus eine klare Kaufentscheidung wird, und gleicht jeden Text mit unseren Fachleuten aus Beratung und Service ab.

Häufige Fragen

Wozu berechtigt die gelbe Waffenbesitzkarte?
Sie ist personengebunden und berechtigt zum Besitz von bis zu zehn Waffen. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und der Nachweis eines persönlichen Bedürfnisses.
Wer stellt die Waffenbesitzkarte aus?
Die zuständige Waffenbehörde. Sie prüft die Voraussetzungen vor der Erteilung und kann sie später erneut prüfen.
Gilt die Erlaubnis auch für die Aufbewahrung?
Erlaubnis und Aufbewahrung sind zwei getrennte Pflichten. Was für die Aufbewahrung gilt, steht im Ratgeber Waffenaufbewahrung.