DSGVO: Kundendaten sicher aufbewahren, archivieren und vernichten

Welche Unterlagen mit Kundendaten besonders geschützt werden müssen, wie lange sie aufbewahrt werden dürfen und warum ein Aktentresor für Datenträger nicht ausreicht.

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Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie beinhaltet grundlegende Änderungen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Vor allem die Speicherung und Sicherung von kundenbezogenen Daten ist seitdem sensibler zu organisieren. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Sie bei der Haltung von Daten beachten sollten.

Papier

Aufbewahrung von Papierdokumenten

Dokumente mit personenbezogenen Daten sollen weitestgehend vernichtet werden, sobald sie nicht mehr zwingend benötigt werden. Steuerrechtliche Unterlagen wie Rechnungen mit Kundendaten sind davon ausgenommen: Sie sind nach § 147 Abgabenordnung zehn Jahre aufzubewahren. Vorsicht ist auch bei Papierdokumenten wie Verträgen, Mitarbeiterdaten, Materialscheinen und Stundenzetteln geboten.

Laut einer Bitkom-Studie laufen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die meisten Prozesse papierbasiert ab. 20 Prozent der Dokumente in allen deutschen Betrieben liegen ausschließlich in Papierform vor.

Diese Papierdokumente müssen nachweislich vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt werden. Um diesen Anforderungen nachzukommen, ist eine Verwahrung der sensiblen Daten in einem Wertschutzschrank unumgänglich. Bremer Tresor bietet Ihnen eine Vielzahl an Dokumentenschränken, die über einen zertifizierten Einbruchschutz verfügen.

Bei der Aufbewahrung von Dokumenten, die über einen längeren Zeitraum archiviert werden müssen, empfiehlt sich ein feuerfester Dokumentenschrank. Dieser Tresor weist einen geprüften Feuerschutz auf, der die Vernichtung von Papier bei einem Brand durch Feuer, Hitze, Rauch oder Löschwasser zuverlässig verhindert. Welche Stufe wofür reicht, zeigt der Überblick zu den Feuerschutzklassen.

Vernichtung

Vernichtung von Papierdokumenten

Physische Daten müssen, ebenso wie digitale Daten, nachweislich und unwiederbringlich vernichtet werden, um einen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten zu können.

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Ordnung zahlt sich ausBeantragt ein Kunde die Löschung seiner Daten nach dem Recht auf Vergessenwerden, hilft es sehr, wenn alle Dokumente nach Kundennamen sortiert und schnell auffindbar sind. Ein Hängeregister bietet dafür eine gute Organisation.

Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, Integrität und Vertraulichkeit

Dazu kommt die Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange in identifizierbarer Form gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. Für die Einhaltung ist der Verantwortliche zuständig, und er muss sie nachweisen können.

Digital

Aufbewahrung von digitalen Dokumenten

Wir empfehlen Ihnen, jegliche Speichermedien nach Abschluss des Arbeitsvorgangs in einem Tresor einzulagern. So können Datenträger problemlos in Aktenschränken verwahrt werden, um den Zugriff auf die sensiblen Daten zu verhindern.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Datenträger in einem Datentresor zu lagern. Dieser bietet USB-Sticks, Festplatten, Datenbändern oder CDs im Brandfall einen zuverlässigen Schutz.

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Ein Aktentresor reicht für Datenträger nichtEin zertifizierter Aktentresor schützt Papier, nicht aber elektronische Speicher. Nur ein zertifizierter Datentresor garantiert die feuersichere Lagerung elektronischer Daten. Geprüft wird dabei der Anstieg der Innentemperatur: Bei Papier (Zusatz P) darf sie um höchstens 150 Grad steigen, bei Datenträgern (Zusatz DIS) nur um 30 Grad. Ausgehend von 20 Grad Ausgangstemperatur sind das höchstens 170 Grad im Papiertresor und höchstens 50 Grad im Datentresor. Die Werte im Überblick stehen unter Feuerschutzklassen.

Unsicher, welcher Schrank für Ihre Unterlagen reicht?

Ob Papierakten, Datenträger oder beides: Wir ordnen Ihren Fall ein und nennen Ihnen die passende Feuerschutzklasse samt Modellen.

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Häufige Fragen

Wie lange müssen Rechnungen mit Kundendaten aufbewahrt werden?
Steuerrechtliche Unterlagen wie Rechnungen sind nach Paragraf 147 Abgabenordnung zehn Jahre aufzubewahren. Andere Dokumente mit personenbezogenen Daten sollen vernichtet werden, sobald sie nicht mehr zwingend benötigt werden.
Reicht ein abschließbarer Aktenschrank?
Papierdokumente müssen nachweislich vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt sein. Dafür ist ein Wertschutzschrank mit zertifiziertem Einbruchschutz der sichere Weg. Bei Unterlagen, die über Jahre archiviert werden, kommt geprüfter Feuerschutz dazu.
Kann ich Datenträger im Dokumententresor lagern?
Ein zertifizierter Aktentresor schützt Papier, nicht elektronische Speicher. Für USB-Sticks, Festplatten, Datenbänder und CDs brauchen Sie einen Datentresor mit geprüftem Feuerschutz für Datenträger.
Was verlangt die DSGVO beim Vernichten von Daten?
Physische Daten müssen ebenso wie digitale nachweislich und unwiederbringlich vernichtet werden. Nach der Speicherbegrenzung in Artikel 5 dürfen personenbezogene Daten nur so lange in identifizierbarer Form gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. Nachweisen muss das der Verantwortliche.
Wie bereite ich mich auf eine Löschanfrage vor?
Beantragt ein Kunde die Löschung seiner Daten, hilft eine Ablage, in der alle Dokumente nach Kundennamen sortiert und schnell auffindbar sind. Ein Hängeregister bietet dafür eine gute Organisation.